Lohnbausteine
Eine kleine Auswahl
1) Steuerfreie Zuwendung bis zu 60 € brutto
Der Arbeitgeber kann seinen Arbeitnehmern monatlich aus einem persönlichem Anlass heraus Aufmerksamkeiten bis zu einem Betrag von 60 € brutto zukommen lassen. Darunter fallen zum Beispiel Tankgutscheine, Shoppingkarten, Blumen und vieles mehr.
steuer- und sozialversicherungsfrei
2) Sachbezugsfreigrenze von 50 €
Der Arbeitgeber kann seinen Arbeitnehmern Waren oder Dienstleistungen bis zu einem Betrag von 50 € pro Monat und Mitarbeiter zur Verfügung stellen. Dies können zum Beispiel Tankgutscheine, Warengutscheine oder Geschenkgutscheine sein.
steuer- und sozialversicherungsfrei
3) Telekommunikationskosten
Der Arbeitgeber kann seinen Arbeitnehmern die private Nutzung zum Beispiel eines betrieblichen Handys gestatten und die Kosten übernehmen. Wichtige Voraussetzung: Der Arbeitsvertrag lässt die private Nutzung auch zu.
steuer- und sozialversicherungsfrei
4) Erholungsbeihilfen
Der Arbeitgeber kann seinen Arbeitnehmern Zuwendungen zu Erholungsreisen, Erholungsaufenthalten zur Kräftigung und Erhaltung der Gesundheit zahlen. Zum Beispiel 156,00 € Pauschale für den einzelnen Arbeitnehmer, 104,00 € für den Ehegatten und 52,00 € pro Kind.
sozialversicherungsfrei, pauschalierte Besteuerung beim AG
5) Gesundheitsförderung
Der Arbeitgeber kann seinen Arbeitnehmern bis zu 600 € jährlich pro Mitarbeiter für gesundheitsfördernde (zertifizierte) Maßnahmen zur Verfügung stellen. Dies sind zum Beispiel Massagen, Rückenschule, Schutzimpfungen, Maßnahmen zur Stressbewältigung oder Suchtmittelkonsum. Nicht darunter fällt der monatliche Beitrag für das Fitnessstudio.
sozialversicherungs- und steuerfrei
6) Kindergartenzuschuss
Der Arbeitgeber kann seinen Arbeitnehmern einen Kindergartenzuschuss (bis zur Einschulung) in unbegrenzter Höhe gewähren (kein Doppelansatz). Der Nachweis beziehungsweise die Rechnung muss im Original vorliegen.
steuer- und sozialversicherungsfrei
7) Werbeflächenzuschuss für private PKW
Der Arbeitgeber kann seinen Arbeitnehmern einen Werbeflächenzuschuss für den privaten PKW in Höhe von monatlich 21,00 € brutto pro Mitarbeiter (mit Vertrag) bezahlen. Das Logo beziehungsweise der Schriftzug des Arbeitgebers kann am Nummernschildhalter oder als aufgeklebte Werbung erfolgen.
steuer- und sozialversicherungsfrei
8) Fahrtkostenzuschuss
Der Arbeitgeber kann seinen Arbeitnehmern einen Fahrtkostenzuschuss für den Weg vom Wohnort zur Arbeitsstätte bezahlen. Bei einem Vollzeitmitarbeiter (>180 Arbeitstage p.a.) kann der Arbeitgeber die Pauschalsteuer übernehmen.
sozialversicherungsfrei, pauschalierte Besteuerung beim AG (falls vereinbart)
9) Verpflegungsmehraufwand
Der Arbeitgeber kann seinen Arbeitnehmern einen Verpflegungsmehraufwand bezahlen, wenn diese eine eintägige oder mehrtätige Dienstreise über 8 Stunden absolvieren.
steuer- und sozialversicherungsfrei
10) Darlehen an AN
Der Arbeitgeber kann seinen Arbeitnehmern ein Darlehen bis zu einer Höhe von 2.600 € gewähren. Wichtig: Darlehensvertrag muss schriftlich vorliegen, inklusive Zins- und Rückzahlungsvereinbarung. Der Zins sollte marktüblich sein, damit kein geldwerter Vorteil entsteht.
steuer- und sozialversicherungsfrei
11) Belegschaftsrabatt
Im Dienstleistungs- und produzierenden Gewerbe können dem Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen eigene Dienstleistungen oder Waren unentgeltlich oder verbilligt überlassen werden. Diese Waren oder Dienstleistungen können bis zu einem Betrag von 1.080 € pro Jahr und Mitarbeiter abgegeben werden.
steuer- und sozialversicherungsfrei
12) Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge
Der Arbeitgeber kann seinen Arbeitnehmern Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge bezahlen. Begünstigte Zuschläge sind Nachtarbeit (25% oder 40%), Sonntagsarbeit (50%), Arbeit am 24.12. und 31.12. ab 14 Uhr und an gesetzlichen Feiertagen (125%), Arbeit am 25.12, 26.12. und am 01.05. (150%).
steuerfrei
Kontakt aufnehmen
Dipl.-Kfm. Johannes Lemminger
Steuerberater
07841 6233-16
j.lemminger@lemminger-steuerberater.de
Birgit Schäck
Nettolohnoptimiererin
07841 6233-38
b.schaeck@lemminger-steuerberater.de